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er letzte Menschenrechtsartikel, 30, besagt, dass die Menschenrechte immer gelten und nicht geändert werden dürfen. Zudem dürfen sie anderen Menschen nicht vorenthalten werden. Darüber hinaus können sie nicht durch ein anderes Gesetz oder eine Änderung eines Gesetzes limitiert werden. Wenn dies passiert, kann die Person eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, um sein Menschenrecht zu verteidigen. Darüber hinaus gibt es auf europäischer und internationaler Ebene Wege, sein Menschenrecht einzuklagen.

Das sagt Menschenrecht Artikel 30

„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“

Oft die letzte Instanz für Menschenrechtsfragen: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Für mehr als 820 Millionen Bürger ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die letzte Instanz, um für ihre Grund- und Menschenrechte gerichtlich einzutreten. Er gibt ihnen die Garantie, Menschenrechte einklagen und durchsetzen zu können. Gegründet wurde das Gericht 1959. In seiner aktuellen Form und damit als ständiges Organ besteht es seit November 1998.

Die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) tritt für den Schutz der Grund- und Menschenrechte ein. Sie ist nicht nur für den EU-Raum da, sondern über dessen geografische Grenzen hinaus zuständig.

So gehören zu seinen Mitgliedern ebenfalls die Türkei, Russland, Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Die EMRK gibt allen Menschen, die sich in den Europaratsstaaten aufhalten, bestimmte Rechte – zumindest in Papierform. In der Praxis scheitert dies häufig, was zahlreiche Menschenrechtsverletzungen zeigen. In Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN werden ein umfangreicher Katalog an grundlegenden Freiheitsrechten berücksichtigt, zu denen das Recht auf Leben, Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, faires Gerichtsverfahren und vieles mehr gehören. Per Gesetz sind Diskriminierung und Folter verboten. Damit nimmt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Kontrollfunktion zur Wahrung der Rechte ein. Im Unterschied zur UN-Erklärung hat die Europäische Menschenrechtskonvention einen bindenden Charakter, der sich einklagen lässt.

Wie arbeitet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Es ist nur möglich, vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Staaten anzuklagen. Privatpersonen sind davon ausgeschlossen. Somit können einzelne Menschen Beschwerde gegen einen Vertragsstaat einreichen. Darüber hinaus ist es Staaten möglich, einen anderen Staat zu verklagen. Damit die Klage Gehör findet, muss der innerstaatliche Rechtsweg bereits vollständig gegangen worden sein. Für Deutschland bedeutet das: Der Kläger muss erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gesprochen haben.

An dem EGMR sind 47 Richter hauptberuflich beschäftigt. Die Anzahl begründet sich in der Anzahl der Mitgliedsstaaten des Europarats: 47. Die Richter sind unabhängig von ihrer Herkunft und repräsentieren keinen Kläger und keinen Staat.

Sofern der Gerichtshof einen Menschrechtskonventionsverstoß als erwiesen erachtet, kann der Kläger eine Entschädigung erhalten. Die gefällten Urteile sind bindend, werden aber von dem Ministerkomitee des Europarats überprüft.

Chronisch überlastet

Der EGMR ist chronisch überlastet, da zu viele Beschwerden bei ihm eingehen. Darüber hinaus sind die personellen Ressourcen zu klein, um der Fülle an Anträgen entgegenzukommen. 2010 verhalft das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK zu ein wenig mehr Entlastung. Es ermöglichte dem Gerichtshof, effizienter und rascher unzulässige Beschwerden zurückzuweisen.

Dennoch steigt die Zahl der Verfahren zunehmend.

Anfang der 1980er-Jahre sprach der Gerichtshof circa 10 Urteile pro Jahr. Derzeit werden jährlich über 50.000 eingereicht. Die große Mehrheit der Beschwerden wird wegen Unzulässigkeit verworfen. Ein Großteil der eingereichten Beschwerden betrifft die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und des Rechts auf persönliche Freiheit. Die Länder, gegen die die meisten Beschwerden erfolgen, sind die Türkei, Russland, die Ukraine und Bosnien und Herzegowina.

Änderungen der Gesetzgebung auf nationaler Ebene

Die Prozesse vor dem EGMR sorgen für einen großen medialen Trubel, denn sie haben oft weitreichende Konsequenzen. So bringen sie nicht selten eine Gesetzesänderung auf nationaler Ebene hervor. Ein Beispiel dafür findet sich in Deutschland aus dem Jahr 2009. So urteilte der EGMR, dass eine „nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung eines Straftäters über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus das Recht auf Freiheit verletze.“ Es läge somit ein Verstoß gegen den Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz". Die Konsequenz daraus war eine Streichung der Bestimmung im deutschen Strafgesetzbuch.

In der Praxis bedeutete dies: Zahlreiche potenziell gefährliche Straftäter, die ihre Haftstrafe abgesessen hatten und sich in Sicherheitsverwahrung befanden, kamen frei und erhielten Entschädigungszahlungen vom Staat.

Dies verärgerte zahlreiche Bürger und Vertreter der Polizei. Auf der anderen Seite muss dabei bedacht werden, dass diese Menschen präventiv weggesperrt wurden. Es ist eine Maßnahme, die die „Allgemeinheit vor dem gefährlichen Straftäter schützen soll“ und „dem Schutz jedes einzelnen potenziellen Opfers dient“. Hier findet sich eine Parallele zur Coronaproblematik: Wo beginnt die Freiheit des einen und endet die Freiheit des anderen? Für wenn darf ein Menschenrecht verletzt werden und für wen nicht?

Laut Umfrage sind 90 Prozent der Menschen nicht in der Lage, mehr als drei ihrer 30 Menschenrechte zu benennen.

👉 𝗦𝘁𝗮𝗿𝘁𝗲 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗱𝗮𝗺𝗶𝘁, 𝗗𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗮𝗹𝘀 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵 𝘇𝘂 𝗸𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝘀𝗰𝗵𝗮𝘂 𝗗𝗶𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗩𝗶𝗱𝗲𝗼 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗗𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗮𝗻 👉 [𝗩𝗜𝗗𝗘𝗢] Meine Rechte als Mensch

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Publiziert am
Nov 12, 2021
 in Kategorie:
Rechte

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