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in sicheres und freies Leben sollte die Basis für jedermann sein. Das haben die Vereinten Nationen im Dezember 1948 vereinbart und in dem Dokument Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu Papier gebracht. Insgesamt setzt sich der Beschluss aus 30 Artikeln zusammen. Im Folgenden wird auf Artikel 3, das Recht auf Leben und Freiheit eingegangen:

»Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.«

Das meint Artikel 3 der Menschenrechte

Im Grunde ist das Recht auf Leben die Vorbedingung aller anderen Menschenrechte, indem es eine zentrale Garantie darstellen soll. Die gesetzliche Hinrichtung von Menschen wird mit diesem Artikel 3 zwar nicht explizit verboten, jedoch lässt sich aus dem Recht auf Leben zusammen mit Artikel 5 der Menschenrechte (grausame Bestrafung verboten) eine moralische Legitimierung ziehen, sich gegen die Todesstrafe einzusetzen. 

Die Rechte zu leben und frei sowie sicher zu leben, sind von essenzieller Bedeutung. Der Staat steht in der Verpflichtung, für die Sicherheit und Freiheit seiner Bürger zu sorgen. Damit dieses Recht nicht verletzt wird, muss er auch alles dafür tun, dass es nicht von privater Seite verletzt wird. Der Artikel 3 findet sich auch in den Grundgesetzen für die Bundesrepublik Deutschland wieder. Dort steht in Art. 2 Abs. 2 GG:

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.«

Beispiele für Verstöße gegen dieses elementare Menschenrecht

Die Wichtigkeit dieses Menschenrechts ist unumstößlich - oder sollte es zumindest sein. Wie schlimm sich ein Verstoß dagegen auswirken kann, zeigen beispielsweise die Massentötungen von Juden, Sinti und Roma, Behinderte und politisch Andersdenkende während des Nationalsozialismus. Du magst denken: „Solche Gräueltaten sind zum Glück mehr als 75 Jahre her. Heutzutage sieht die Welt anders aus.“ Leider stimmt das nicht. Verletzungen gegen den Artikel 3 der Menschenrechte finden täglich statt - rund um die Uhr und rund um den Globus. Sie sind mit ein Grund für riesige Flüchtlingsströme. Vor Ort im Zufluchtsland erwarteten die Asylsuchenden jedoch oft weitere Menschenrechtsverletzungen.

2018 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Bundesregierung das »Recht auf Freiheit und Sicherheit« missachtet hat. In diesem Individualbeschwerdeverfahren ging es um eine »Nichteinhaltung der Anforderungen an eine Haftprüfung innerhalb kurzer Frist«.

Wäre nach Artikel 3 nicht Abtreibung verboten?

Artikel 3 wird mit dem »Recht auf Leben und Sicherheit« betitelt. Wenn es in Indien zu Abtreibungen kommt, weil die Frau ein Mädchen gebären würde, liegt ein Verstoß dieses Recht vor. Immerhin hat das Ungeborene ein Recht auf Leben. Demnach müssten in Deutschland Abtreibungen verboten sein. Das sind sie aber nicht. Warum? 

Zum einen besteht keinerlei gesellschaftliche Einigkeit darüber, wann ein Ungeborenes eine Person ist. Bereits in der ersten Woche oder doch erst nach 12 Wochen?

Dies ist eine ethisch sehr umstrittene Frage, die sich nicht abschließend beantworten lässt. Auf der anderen Seite steckt in der Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch ein weiteres Recht: das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper. Dieses soll gewahrt werden. Zudem widerspricht es dem Recht auf Gesundheit und körperlicher Integrität, wenn eine Frau unter Zwang ungewollt ein Kind bekommt. Hier existiert ein direkter Bezug zum »Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit«. Aus diesem Grund muss nach den Menschenrechten gewährleistet sein, dass eine Schwangere einen Abbruch sicher und zu leistbaren Konditionen durchführen lassen kann. 

Zweifelsohne ist dies ein sensibles Thema mit Grauzonen.

Aus diesem Grund ist eine Abtreibung in Deutschland erst nach einem Gespräch mit Experten möglich, die über den Eingriff und seine Tragweite informieren. Gleichzeitig wird verurteilt, ein Embryo wegen seines Geschlechts oder einer kleineren Behinderung abzutreiben. Und: In Deutschland steht Abtreibung ohne die vorangegangene Beratung unter Strafe. Für einige Menschenrechtler liegt hier bereits eine Menschenrechtsverletzung vor. 

Gegenspieler des Rechts auf Leben

Seit Jahren arbeiten Transhumanisten daran, den Tod zu überlisten. Sie sind fest der Meinung, dass der Mensch irgendwann nicht mehr sterben muss. Stattdessen gibt es für den Menschen ein »technologisches Update«.

Ewiges Leben drückt sich damit in optimierten Körpern, Clouds und upgeloadeten Gehirnen aus. Der Homo sapiens wird so zu einem Cyberborg, der das Menschliche überwunden hat und einen »posthumanen« Zustand erreicht.

Dies ist keine Science-Fiction, sondern Realität. Insbesondere in Silicon Valley wird daran aktiv gearbeitet. So verführerisch, wie sich all dies vielleicht für den einen oder anderen anhören kann, ist es dies aber nicht. Eine Überwindung des Menschlichen bedeutet, eine Person zu entseelen. Gleichzeitig heißt das, die Überwindung der Menschenrechte einzuleiten. Indem der Transhumanismus die geistige und seelische Existenz einer Person übernimmt, ist die menschliche Würde nicht mehr sichergestellt. Der Mensch wird so zu einem verbesserten Säugetier degradiert, welchen seelenlos ist und als Ding behandelt wird. 

Die Konsequenzen daraus sind verheerend: Über den »Cyberborg« lässt sich bestimmen. Er lässt sich steuern und hat den freien Willen verloren.

Er verliert sein Recht auf Leben, wodurch sich eine Reduzierung der Weltbevölkerung viel einfacher realisieren lässt. Wer noch existieren - leben kann man dies kaum nennen - darf und wer nicht, würde dann in der Entscheidungsmacht einer kleinen Elite liegen.

Wenn Du Dich einsetzen möchtest, gegen die moderne Sklaverei etwas zu tun, oder Institutionen und Gruppen unterstützen willst, die effektiv dagegen vorgehen, Aufklärung betreiben und bereits Kinder und Jugendliche zu dem Thema sensibilisieren, dann melde dich bei uns: Mach mit!

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

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Photo by Catalin Pop on Unsplash

Publiziert am
Jul 21, 2021
 in Kategorie:
Rechte

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